Eine steuerliche Besserstellung für Chöre strebt das Präsidium des Chorverband Österreich schon seit Jahren an. Nun ist es gelungen, dass die durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (BGBl. I Nr. 188/2023) eingeführten neuen steuerlichen Vorteile auch explizit für Chöre bzw. Chorleiter:innen anwendbar sind.
Infoblatt "Steuerliche Vorteile für Chöre und Chorleiter:innen ab 1.1.2024" (pdf-Download)